Betreuungsrecht, Ehegattenvertretung und Möglichkeiten der Vorsorge:


Kursnummer 261-1318-S
Beginn Do., 21.05.26, 16:00 Uhr
Kursgebühr 5,00 €
Dauer 1x
Dozent Sven Nölting
Kursort Stein

Wenn Sie an das Thema Vorsorge denken, betrifft das nicht nur Ihre Altersvorsorge, sondern auch das Vorsorgen für den Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls, einer Behinderung. Da es hierzu keine "gesetzliche Zuständigkeitsregelung" gibt, bspw. auch nicht durch den Ehegatten, ist es durchaus möglich, dass familienfremde Personen im Ernstfall eingesetzt werden, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Es ist daher sinnvoll, und in vielen Fällen fast zwingend, rechtzeitig für solche Fälle vorzusorgen durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht.

 

In diesem Seminar erfahren Sie daher alle wichtigen Fakten zu solchen Vollmachten, es werden die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erklärt und Sie erhalten Anregungen für die Gestaltung im Einzelfall. Insbesondere wird auch auf die Änderungen im Betreuungsrecht seit dem 01.01.2023 eingegangen.

 

Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, zu diskutieren und bekommen informative Handreichungen an die Hand.


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Kursort

Haus der Begegnung, Alexanderstr. 6, Stein
90547 Stein
Alexanderstr. 6

Termine


Datum
21.05.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Haus der Begegnung, Alexanderstr. 6, Stein